Reklamationsordnung

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  • Reklamationsprotokoll (EN / XLS)

Reklamationsordnung der Handelsgesellschaft OMS, spol. s r.o.

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Reklamationsordnung regelt alle zwischen der OMS, spol. s r.o., mit dem SItz 419, 906 02 Dojč, Ident.Nr.: 34 132 333, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichtes Trnava, Abteil: Sro. Einlage Nr. 1694/T und/oder ihren Tochter- und angeschlossenen Gesellschafter, Vertreibern und Vertretern (im Folgenden im Text nur „Verkäufer“) einerseits und dessen Kunden (im Folgenden im Text nur „Käufer“) andererseits entstehenden Rechtsbeziehungen, auf Grund und im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Reklamationen durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer, die mit der Qualität und mit den Mängeln der Waren und/oder Dienstleistungen zusammenhängen, die der Verkäufer dem Käufer verkauft und/oder gewährt (im Folgenden im Text nur „Ware“).

Diese Reklamationsordnung ist ein Bestandteil des Kaufvertrags und regelt den Umfang, die Bedingungen und die Art der Geltendmachung der Haftung für Mängel an Waren oder Dienstleistungen (im Folgenden im Text nur „Reklamation“) einschließlich der Angaben darüber, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, wie auch über die Durchführung und über die Bedingungen der Garantiereparaturen.

Mit dem Abschluss des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer tritt der Käufer den in dieser Reklamationsordnung angeführten Bedingungen bei und ist ausdrücklich mit ihnen einverstanden.

 

2. Vorgang vor der Geltendmachung der Reklamation  

Vor der Geltendmachung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet gründlich zu überprüfen, ob die Warenmängel nicht durch fehlerhafte Einstellung oder Einschaltung der Ware verursacht sind. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware dem Verkäufer in der ursprünglichen Verpackung und mechanisch unbeschädigt zuzustellen. Falls eine größere Menge der Ware dergleichen Art und Qualität reklamiert wird, stellt der Käufer nach der Absprache mit dem Verkäufer dem Verkäufer die vereinbarte Anzahl der Stücke der reklamierten Ware (Muster) zu. Die Kosten auf den Transport der reklamierten Ware zur Servicestelle zahlt und trägt der Käufer.

Falls im Folgenden nicht anders angeführt, ist der Ware eine Kopie der Rechnung und das ausgefüllte  Reklamationsprotokollbeizulegen.

  • Im Falle einer berechtigten Garantiereklamation wird die Ware in einer möglichst kurzen Frist repariert, eventuell kostenlos ausgetauscht, wobei die Art und Weise der Erledigung der Reklamation durch den Verkäufer bestimmt wird.  
  • Im Falle einer unberechtigten Garantiereklamation werden dem Käufer sämtliche mit dieser Reklamation zusammenhängenden Kosten verrechnet (Das Recht, die Begründetheit oder Unbegründetheit der Reklamation behält sich der Verkäufer vor).  
  • Im Falle einer Außergarantiereparatur ist der Käufer verpflichtet, sich über den Preis der Reparatur zu informieren.


Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich durchzusehen. Der Verkäufer verantwortet nicht für Warenmängel, die der Käufer beim ersten Durchsehen feststellen konnte, vor Allem verantwortet nicht dafür, wenn der Käufer fehlendes Warenzubehör oder mechanische Warenbeschädigung später reklamieren wird, die schon beim ersten Durchsehen der Ware feststellbar waren. Der Verkäufer haftet für solche Warenmängel auch dann nicht, wenn der Käufer die Möglichkeit, das Durchsehen der Ware vorzunehmen, nicht genutzt hat.  

 

3. Garantie

Die Haftung des Verkäufers für Mängel ist auf die Bedingungen dieser Garantie beschränkt. Die Haftung ist nicht übertragbar und kann nur durch den Käufer geltend gemacht werden. Die aus der Haftung resultierten Rechte (Forderung aus der Garantie) sind nicht an Dritte abtretbar. Die Garantie bezieht sich auf Material- und Ausführungsmängel. Der Verkäufer verantwortet nicht für Warenmängel, die durch natürlichen Verschleiß, durch die Beschädigung beim Transport, fehlerhafte Nutzung, Instandhaltung, Lagerung oder andere Umstände außerhalb der unmittelbaren Kontrolle des Verkäufers verursacht wurden. Die Garantie gilt, wenn das Erzeugnis gemäß der zur Verfügung gestellten Anleitung und den bestehenden Vorschriften genutzt und installiert wurde. Die Garantie erlischt sofort, wenn die Ware jemand anderer als die durch den Verkäufer berechtigte und genehmigte Person repariert, ändert oder öffnet.


Der Verkäufer verpflichtet sich, die Garantie auf die durch ihn zu verkaufenden Ware wie folgt zu gewähren:

(a) für die Funktionsfähigkeit der Leuchte mit elektronischen Vorschaltgerät von Philips, Tridonic und Osram +leuchtmittel Osram -60 Monate ab dem Lieferdatum. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Lebensdauer des Leuchtmittels,

(b) für die Funktionsfähigkeit der Leuchte mit elektronischen Vorschaltgerät anderer Hersteller oder mit magnetischen Vorschaltgerät -36 Monate ab dem   Lieferdatum, Die Garantie bezieht sich nicht auf das Lebensdauer des Leuchtmittels,

(c) auf Konstruktionsfehler  (Schweißnaht, Anstrich u. ä.) - 12 Monate ab dem Liefertag,

(d) für Notlichteinheiten – 12 Monate ab dem Liefertag,

(e) für Lichtquellen, in Abhängigkeit von Umgebungsbedingungen und von der Anzahl der Betriebsstunden, jedoch maximal – 24 Monate ab dem Liefertag,

(f) auf Kondensator für Beleuchtungskörper – 12 Monate ab dem Liefertag,

(g) im Falle der Leuchten, die über LED-Technologie verfügen – 60 Monate seit dem Lieferungstag, falls nicht anders bestimmt ist.  

Der Käufer ist verpflichtet, alle Warenmängel schriftlich und unverzüglich danach, nachdem der Käufer die Möglichkeit hatte, sich die Ware zum ersten Mal durchzusehen, oder falls es nicht möglich ist, die Ware beim Durchsehen festzustellen, unverzüglich nach der Feststellung des Mangels, jedoch keinesfalls nicht später als nach dem Ablauf der unter lit. a), b), c), d), e), f) oder g) oben angeführten Garantiefrist mitzuteilen. Der Verkäufer behält sich das Recht auf endgültige Entscheidung betreffend die Reklamation vor. Wenn auf dem technischen Blatt (Datasheet), auf der Ware, Verpackung oder der beigefügten Anleitung unterschiedliche Garantiefristen angeführt sind, hält man, um jedwede Zweifel zu beseitigen, dafür, dass die kürzeste davon gilt.  

Alle Vereinbarungen, Garantien, Bedingungen, Verantwortungen und Besserungen, die sich auf jedwede andere als hier angeführte Eigenschaften oder Mängel der Ware beziehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es werden ausdrücklich vor Allem jedwede vorausgesetzte Garantien und Bedingungen der Handlungsfähigkeit und Eignung für den konkreten Zweck abgelehnt.

 

Die Garantie bezieht sich vor allem nicht auf Warenmängel, die nach deren Übernahme:

a) der Käufer oder eine andere (dritte) Person durch mechanische oder andere Beschädigung verursacht hat oder die durch Naturkatastrophen entstanden sind,

b) durch unsachgemäße Nutzung, unerlaubte Nutzung der Ware zu anderen Zwecken als zu welchen die Ware ihrem Charakter nach bestimmt ist, oder durch die  Nutzung in Verbindung mit anderen Anlagen, die der Hersteller oder Verkäufer nicht erlaubt oder nicht empfehlt, entstanden sind,

c) als Folge:

- eigenwilliger Änderungen und/oder Reparaturen entstanden sind, die in anderer Art als im Rahmen des Reklamationsverfahrens bei der Garantiereparatur im Sinne der Bestimmungen der Reklamationsordnung oder in anderen als durch den Verkäufer bestimmten oder dem Käufer in einer anderen nachweislichen Art mitgeteilten autorisierten Servicezentren durchgeführt wurden,

- anderer offensichtlichen unfachmännischen Eingriffe oder jedweder anderen Manipulation mit der Ware entstanden sind, die im Widerspruch zur Anleitung, zu den Garantiebedingungen und den darin angeführten Anweisungen und Hinweisen für den Käufer steht, oder wenn der Mangel der Käufer durch Lagerung, Nutzung oder Ablagerung in einer feuchten, staubigen, chemisch aggressiven oder sonst ungeeigneten Umgebung, oder durch Ablagerung oder Aufbewahrung auf Orten mit solcher Umgebung verursacht hat,

d) in sonstigen in anderen Dokumenten angeführten Fällen, zum Beispiel im Garantieschein oder in der Anleitung des Herstellers oder des Verkäufers.

 

Die Garantie bezieht sich weiters nicht auf:

  • durch fehlerhafte elektrische Einschaltung verursachte Mängel oder
  • durch Nichteinhaltung der Nutzungsgrundsätze verursachte Mängel oder
  • durch mechanische Warenbeschädigung verursachte Mängel, einschließlich einer zufälligen Beschädigung, vor Allem auf Beschädigung der Plastikteile, oder
  • durch unsachgemäßen Eingriff, Überspannung elektrisch beschädigte Ware, bzw. durch die Wirkung der elektrostatischen Entladung beschädigte Ware oder
  • durch Verwendung anderer als durch den Verkäufer, Hersteller oder Lieferanten empfohlenen Komponente wie auch auf Grund einer durch nicht beauftragte Person durchgeführten Reparatur oder
  • in Folge ungünstiger Wetterbedingungen beschädigte Ware oder
  • unter extrem ungewöhnlichen Bedingungen betriebene Ware oder
  • Ware mit beschädigten Aufklebezetteln, eventuell mit anderen Schutzzeichen, bzw. mit der entfernten oder beschädigten Serienherstellungsnummer oder
  • durch Verwendung von nicht kompatiblen Komponenten bei der Warenreparatur verursachte Mängel oder
  • natürlichen Verschleiß der Ware und deren Komponente u. ä.

 

In der Garantie sind keine Kosten für Arbeit, Installation, bzw. weiteres Material ohne vorherige schriftliche Freigabe / Bestätigung durch den Verkäufer, noch vor der Durchführung der Arbeit / Reparatur, enthalten. Der Käufer ist nicht berechtigt die Warenmängel selbst oder mittels Dritten zu beheben, in solchem Fall erlischt für den Käufer die Garantie auf die Ware.

Der Verkäufer akzeptiert keine finanzielle Abgeltung ohne vorherige schriftliche Abstimmung durch den Verkäufer.  Der Verkäufer trägt in keinem Fall die Verantwortung für jegliche Sonder-, Neben-, Direkt- oder Folgeschaden, wie Gewinnverlust, Vertragsverlust, Vermögensschaden, Schaden  in der Anwendung, Einkauf von Ersatz, oder Verantwortung gegenüber Dritten.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor die Reklamation in ganzem Umfang abzulehnen, falls in der reklamierten Menge nachweisbar ein Produkt eingekauft bei anderer Gesellschaft auftritt.

 

 

4.  Geltendmachung der Haftung für Mängel (Reklamation)

Der Käufer muss den zuständigen Handelsmanager des Verkäufers über die Reklamation im Voraus informieren. Zur Reklamation eines beschädigten Beleuchtungskörpers sind vor Allem vorzulegen: eine Kopie der Rechnung, der Beleg über die Bezahlung des Kaufpreises, das Reklamationsprotokoll, eine Fotographie bzw. der beschädigte Beleuchtungskörper. Der geschickte Beleuchtungskörper oder Dokumentation müssen den lesbaren Schild mit dem Herstellungsdatum beinhalten. Die reklamierte Ware muss physisch unbeschädigt, nicht durch eine Naturkatastrophe beschädigt, mit unversehrten Plomben, unveränderten bzw. nicht entfernten Herstellungsnummern u. ä. sein.   

Der Käufer ist verpflichtet, das Reklamationsprotokoll auszufüllen, in welchem er genau den Mangel und die Art, in welcher sich der Mangel zeigt, beschreibt, und er übergibt die reklamierte Ware in der ursprünglichen Verpackung mit dem kompletten Zubehör und mit der Dokumentation dem Verkäufer. Im Reklamationsprotokoll führt der Käufer die Kontaktadresse (E-Mail, die Telefon- und/oder Faxnummer) an, auf welche er durch den Verkäufer über die Art der Erledigung der Reklamation verständigt wird. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung dafür, dass es nicht gelungen ist, die abgesendete Verständigung auf die angeführte Kontaktadresse zuzustellen.  

Wird eine größere Menge der Ware dergleichen Art und Qualität reklamiert, stellt der Käufer nach der Absprache mit dem Verkäufer dem Verkäufer die vereinbarte Anzahl der Stücke der reklamierten Ware (Muster) zu.

Im Falle der Nichterfüllung welcher auch immer und jedweder in der Reklamationsordnung angeführten Pflicht des Käufers ist es nicht möglich, die Reklamation seitens des Verkäufers zu erledigen.

 

5. Bei einer unberechtigten Reklamation, Außergarantie- und Nachgarantieservice verrechnete Kosten

Der Käufer ist verpflichtet, im Falle einer unberechtigten Reklamation, beim Außergarantie- und Nachgarantieservice zu bezahlen:

 

1.)   Stundensätze für die geleistete Arbeit

- während der Betriebszeit in den Räumlichkeiten des Käufers an Werktagen Mo-Fr 8,00-12,00 13,00-17,00 :

26,55 EUR/St. (auch angefangene) pro Person

- während der Betriebszeit in den Räumlichkeiten des Verkäufers an Werktagen Mo-Fr 7,30-11,30  12,00-16,00:

15,00 EUR/St. (auch angefangene) pro Person

- Überstunden an Werktagen     33,19 EUR/St. (auch angefangene) pro Person

- Arbeitsfreie Tage                    39,83 EUR/St. (auch angefangene) pro Person

- Feiertage                               53,11 EUR/St. (auch angefangene) pro Person

 

Die Arbeitszeit wird ab dem Beginn der Ausfahrt vom Sitz des Verkäufers gerechnet.

 

2.)   Reisekostenersatz

  • 2.1       Flugzeug: nach dem tatsächlichen Preis der Flugkarte, touristische Klasse,
  • 2.2       Zug:  nach dem Preis der Fahrkarte, I Klasse,
  • 2.3       Kraftfahrzeug: 0,50 EUR/km
  • 2.4       Sonstiger Transport Taxi, U-Bahn u. ä.  je nach den Kosten

 

3.)   Verköstigung

Gemäß dem Tarif für Reisekostenersatz im gegebenen Land.

 

4.)   Unterkunft

Nach den tatsächlichen Kosten im Hotel der Mittelklasse.

 

5.)   Ersatzteile

Verwendete Ersatzteile werden auf Grund des aktuellen Preises einschließlich des Transportes fakturiert.

 

6.)   Sonstige Kosten

Sonstige zur Reparatur erforderliche Kosten (Bühne, Gerüst, Genehmigungen u. ä.) werden nach dem tatsächlichen Preis fakturiert.

 

6. Warenübernahme

Wenn dem Käufer im Sinne der Bestimmungen der Reklamationsordnung und der Bestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften die Pflicht entsteht, die Ware vom Verkäufer zu übernehmen (z. B. im Falle der Reparatur oder des Austausches) oder wenn ihn der Verkäufer im Einklang mit den Bestimmungen der Reklamationsordnung oder der gültigen Rechtsvorschriften zur Übernahme der reklamierten Ware auffordert, ist der Käufer verpflichtet, die Ware vom Verkäufer am betreffenden Ort nach der Aufforderung des Verkäufers unverzüglich zu übernehmen.

Sollte der Käufer die Ware auch binnen fünf (5) Arbeitstage ab dem Tag, an welchem ihm die Pflicht der Warenübernahme entstanden ist oder ab dem Tage der Zustellung der Aufforderung des Verkäufers zur Warenübernahme nicht übernehmen, wird der Verkäufer nach dem Ablauf dieser Frist die Ware während eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen auf Kosten des Käufers lagern, welche sich der Käufer verpflichtet, in der Frist und in der durch den Verkäufer fakturierten Höhe zu bezahlen. Nach dem Ablauf dieser nachträglichen Frist ist der Verkäufer berechtigt, die Ware in einer geeigneten Art auf die Rechnung des Käufers zu verkaufen und gegen den erlösten Kaufpreis seine jedweden fälligen auch nicht fälligen Forderungen gegenüber dem Käufer aufzurechnen.

 

7. Schlussbestimmungen

Die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer mit dieser Reklamationsordnung nicht ausdrücklich geregelten Rechtsbeziehungen werden sich angemessen nach den einschlägigen Bestimmungen der einzelnen Kaufverträge richten.

Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamationsordnung einseitig zu ändern oder zu ergänzen, wobei unter einer Änderung auch das Teil- oder volle Ersetzen der Reklamationsordnung durch eine neue Reklamationsordnung verstanden wird.

Die aktuelle Fassung der Reklamationsordnung bestimmt der Verkäufer durch die Veröffentlichung. Unter der Veröffentlichung wird für Zwecke der Reklamationsordnung das Zugänglichmachen des Dokumentes oder der Information in öffentlich zugänglichen Räumen des Verkäufers und/oder auf der Web-Seite des Verkäufers oder in einer anderen, gemäß dem Erachten des Verkäufers geeigneten Form verstanden, wodurch das Dokument oder die Information wirksam wird, sofern im betreffenden Dokument nicht anders festgelegt ist.  

 

Die Reklamationsordnung wird mit dem 15.3.2012 gültig und wirksam.  

OMS, spol. s r.o.